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Qualifizierte Kindertagespflege

Eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder gleichzeitig.

Auf Grund der pädagogischen Studiums und der Tatsache, dass wir zu zweit arbeiten, dürfen wir in unserer MaJa Gruppe 8 bis 10 Kindern Kinder gleichzeitig

im Alter von 0 bis 3 Jahren betreuen.

Kindertagespflege ist eine anerkannte Betreuungsform, die im achten Sozialgesetzbuch geregelt ist. Sie ist gleichzusetzen mit dem Kindergarten

oder der Kinderkrippe und wird im niedersachsichen Kita-Gesetz ausgeführt.

Eine Kindertagespflegeperson muss eine Qualifizierung vorweisen, um vom örtlichen Jugendamt die Tagespflegeerlaubnis zu erhalten.

Eine Überprüfung der Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt ist jederzeit möglich, spätestens jedoch nach 5 Jahren notwendig.

Die minimalen Voraussetzungen einer Qualifizierung umfassen:

-168 Unterrichtseinheiten

-Hospitation

-Hygienebelehrung

-Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs, der alle 2 Jahre aufgefrischt wird

 -eine jährliche Überprüfung der Räumlichkeiten und des familiären Umkreises durch das Jugendamt

-polizeiliches Führungszeugnis

-ärztliches Gutachten

- jährlich mindestens 25 Fortbildungsstunden im pädagogischen Bereich


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